Das e-Rezept für gesetzlich Versicherte

Das  Ihnen bekannte "rosafarbene"  Rezept für gesetzlich versicherte Patienten wird  im Laufe des Jahres 2023 abgelöst. Ab Januar 2024 sollen nach gesetzlicher Vorgabe rezeptpflichtige Medikamente nur noch per  e-Rezept verordnet werden.

Ausnahmen sind derzeit noch Hilfsmittel und BTM Rezepte.

Wenn Sie Ihre Dauermedikamente per e Rezept bereits jetzt erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte bei der Rezeptbestellung  per mail oder Telefon mit. Fragen Sie bitte jedoch vorher, ob die Apotheke, bei der Sie das e-Rezept abholen möchten, e-Rezepte einlösen kann, insbesondere, wenn  Sie die Einlösung mittels Versichertenkarte  wählen.

Das "Einlesen" der Versichertenkarte bzw ein gültiger Versicherungsnachweis ist jedoch unverändert weiterhin notwendig. Für Folgerezepte im laufenden Abrechnungsquartal können Sie sich  jedoch den Weg zu uns in die Praxis sparen, wenn Sie die Funktion e-Rezept nutzen und sich Ihre Versicherung nicht geändert hat.

Alle Fragen und Antworten zum Thema e-Rezept finden Sie unter 

Infoseite e-Rezept der gematik

Einlösen können Sie das e-Rezept mit Ihrer Versichertenkarte (ohne PIN) oder mittels der e-Rezept App (PIN notwendig, den Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten).

Da meines Erachtens sich die Nutzung eines digitalen Weges = e-Rezept und  ein Papierausdruck ausschließen, werden wir ein e-Rezept nicht ausdrucken.

Wenn Sie weiterhin das klassisch gedruckte Rezept wünschen, dann bekommen Sie weiterhin das Ihnen bekannte "rosafarbene" Rezept.

 

Wenn Sie ein Dauermedikament bestellen wollen, haben  Sie hier die Möglichkeit:

Rezeptbestellung

 


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