Das e-Rezept für gesetzlich Versicherte
Seit Januar 2024 sollen nach gesetzlicher Vorgabe rezeptpflichtige Medikamente nur noch per e-Rezept verordnet werden.
Ausnahmen sind derzeit noch Hilfsmittel und BTM Rezepte.
Das "Einlesen" der Versichertenkarte bzw ein gültiger Versicherungsnachweis ist jedoch unverändert weiterhin notwendig. Für Folgerezepte im laufenden Abrechnungsquartal können Sie sich jedoch den Weg zu uns in die Praxis sparen, wenn sich Ihre Versicherung nicht geändert hat.
Alle Fragen und Antworten zum Thema e-Rezept finden Sie unter
Infoseite e-Rezept der gematik
Einlösen können Sie das e-Rezept mit Ihrer Versichertenkarte (ohne PIN) oder mittels der e-Rezept App (PIN notwendig, den Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten).
Wenn Sie ein Dauermedikament bestellen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit: